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Energieberatungen

Energieberatungen

Klimaschutz und Energieeinsparung stehen in Deutschland nach wie vor im Vordergrund der Energiepolitik.
Die Energieeinsparverordnung für Gebäude steht für die Bemühungen der Politik zur Primärenergiereduzierung im Gebäudebestand sowie im Gebäudeneubau. Die Senkung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen dient dem Ziel der Entlastung unserer Umwelt durch Reduzierung der Emissionen und der Schonung natürlicher Ressourcen.

Unser Unternehmen beschäftigt sich seit Jahren mit diesen komplexen Themenbereichen. Wir bieten Ihnen kostengünstig sachkundige Beratungsleistungen, mit deren Hilfe Sie durch individuelle Maßnahmen und sinnvolle Investitionen Ihren Energieverbrauch senken können.

Dieses Angebot richtet sich an Privathaushalte sowie an gewerbliche Einrichtungen.

Inhalt einer Energieberatung

Unsere Energieberatungen sind konzeptionell folgendermaßen gegliedert:

Ist-Analyse und Bestandsaufnahme

  • Erfassung des Ist-Zustandes von Gebäude und Wärmeversorgungsanlage
  • Erfassung der individuellen Verbräuche der Nutzer bzw. Nutzergruppen
  • Ermittlung des Jahresheizbedarfs (Gesamtenergiebilanz)
  • Nachweis über den Jahresheizwärmebedarf hinsichtlich der Anforderungen der ENEV
  • Beurteilung der bestehenden Wärmeversorgungsanlage
  • Beurteilung der bestehenden Warmwasserbereitung

Sollanalyse

  • Energiesparmaßnahmen durch Veränderungen an:
    • Gebäudehülle
    • Heizungsanlage
    • Warmwasserbereitung
    • Nutzergewohnheiten
  • Kostenrecherche zum Kostenumfang von Investitionen
  • Amortisationsrechnung der vorgesehenen Investitionen
  • Darstellung der Anforderungen des Gesetzgebers
  • aktuelle Fördermöglichkeiten

Projektbericht mit Untersuchungsergebnissen

  • Erstellung eines Beratungsberichtes mit
    • Hinweisen auf die zu erwartenden Energiespareffekte hinsichtlich dem sich verändernden Heizenergiebedarfs
    • Aussagen zu der erwartenden Verminderung der Emissionen pro Jahr
    • Erläuterungen zum Einsatz regenerativer Energien

Zielsetzung mit Vorschlägen zu Durchführungsmaßnahmen


Natürlich erfolgt die Abstimmung mit dem Beratungsempfänger individuell.